Beschwerdeverfahren bei GIA

Beschwerdeverfahren bei GIA

Die GIA Deutschland - Gesellschaft fuer internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH stelltein transparentes, vertrauliches und niedrigschwellig zugaengliches Beschwerdeverfahren zur Verfuegung.

GIA Deutschland - Gesellschaft fuer internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH

Version 2.0 - Ergaenzung April 2026

Ergaenzung April 2026 - Behobener Indikator: 2.3.2 Neue Abschnitte (rot unterstrichen): Verfahren gemaess Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) mit Eingangsbestaetigung (7 Tage), strukturiertem Pruef- und Abhilfeprozess, Rueckmeldung (3 Monate) und Dokumentationspflicht.

1. Wer kann sich beschweren?

Beschwerden oder Hinweise koenneneingereicht
werden durch:

  • Pflegefachpersonen
  • Mitarbeitende
  • Geschaeftspartner
  • sonstige Dritte

2. Wie kann eine Beschwerde eingereicht werden?

Beschwerden können jederzeit und kostenfrei eingereicht werden:

Hinweise können auf Wunsch auch anonym erfolgen.

3. Bearbeitung & Schutz

AlleBeschwerden werden:

  • vertraulich behandelt
  • dokumentiert und nachvollziehbar geprueft
  • innerhalb von maximaldrei Wochen bearbeitet

Niemand darf aufgrund einerBeschwerde benachteiligt oder sanktioniert werden. Die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes werden beachtet.

4. Verfahren gemaess Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Dieser Abschnitt konkretisiert die gesetzlichen Verfahrensanforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und ist verbindlicher Bestandteil des Beschwerdeverfahrens.

4.1  Eingangsbestaetigung

→ Der Eingang einer Meldung wird der hinweisgebenden Person innerhalb von sieben (7) Tagen bestaetigt.

→ Die Bestaetigung erfolgt auf dem gleichen Weg, auf dem die Meldung eingegangen ist (E-Mail oder Kontaktformular), sofern die hinweisgebende Person nicht anonym gemeldet hat.

→ Anonyme Meldungen werden entgegengenommen und bearbeitet; eine Eingangsbestaetigung ist in diesen Faellen nicht moeglich.

4.2  Pruef- und Abhilfeprozess

→ Jede Meldung wird durch die verantwortliche Person (Sandra Gogolin,Managing Director) sorgfaeltig und unparteiisch geprueft.

→ Bei Bedarf werden weitere Informationen eingeholt. Die hinweisgebende Person wird gebeten, notwendige Rueckfragen zu beantworten, sofern sie nicht anonym gemeldethat.

→ Ergibt die Pruefung, dass ein Verstoss vorliegt oder wahrscheinlich ist, werden unverzueglich angemessene Abhilfemassnahmen eingeleitet. Diese koennen interne Korrekturen, Sanktionen gegenueber Geschaeftspartnern oder die Einleitung rechtlicher Schritte umfassen.

→ Ergibt die Pruefung, dass kein Verstossvorliegt, wird die Meldung dokumentiert und das Verfahren abgeschlossen.

4.3 Rueckmeldung an die hinweisgebende Person

→ Die hinweisgebende Person erhaelt innerhalb von drei (3) Monaten nach der Eingangsbestaetigung eine Rueckmeldung ueber die ergriffenen oder geplanten Massnahmen sowie die Gruende dafuer.

→ Bei anonymen Meldungen ist einepersoenliche Rueckmeldung nicht moeglich; das Ergebnis der Pruefung wird jedoch intern dokumentiert.

→ Der Bearbeitungszeitraum von maximaldrei Wochen (gemaessAbschnitt 3) bezieht sich auf die erste Reaktion und Einordnung der Beschwerde; die abschliessende Rueckmeldung erfolgt innerhalb von drei Monaten.

4.4 Dokumentation und Aufbewahrung

→ Jede Meldung wird vollstaendig dokumentiert: Datum und Art des Eingangs, Inhalt der Meldung (anonymisiert sofern erforderlich), durchgefuehrte Pruefschritte, getroffene Entscheidungen und ergriffene Massnahmen, Datum und Inhalt der Rueckmeldung.

→ Die Dokumentation wird mindestens drei (3) Jahre nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt.

→ Die Dokumentation ist vertraulich und nur der verantwortlichen Person sowie bei Bedarf externen Pruefern zugaenglich.

4.5 Schutz der hinweisgebenden Person

→ Repressalien gegenueber hinweisgebenden Personen sind verboten. Dies umfasst insbesondere Kuendigung, Abmahnung, Benachteiligung, Diskriminierung oder sonstige Nachteile.

→ Hinweisgebende Personen, die in gutem GlaubenMeldung erstatten, sind auch dann geschuetzt, wenn sich die gemeldeten Informationen als unzutreffend erweisen.

→ GIA unterstuetzt hinweisgebende Personen aktiv beim Schutz vor Repressalien Dritter.

Zustaendigkeit

Fuerdie ordnungsgemaesse Bearbeitung ist verantwortlich:

Sandra Gogolin
Managing Director
GIA Deutschland - Gesellschaft fuer internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH E-mail: info@giadeutschland.de
Telefon: +49 6432 6452740

Dieses Beschwerdeverfahren ist oeffentlich auf der Websitevon GIA Deutschland zugaenglich und gilt fuer alle Beteiligten entlang der gesamten Dienstleistungskette.

© GIA Deutschland – Gesellschaft für internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH
Alle Rechte vorbehalten.
Impressum gemäß § 5 TMG abrufbar auf der Website.

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