Grundsatzerklärung

Grundsatzerklärung zur verantwortungsvollen Anwerbe- und Vermittlungspraxis

der GIA Deutschland – Gesellschaft für internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH
Adelheidstraße 2
65582 Diez

Version 1.0

1. Selbstverständnis und Geltungsbereich

Die GIA Deutschland – Gesellschaft für internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH (nachfolgend „GIA“)bekennt sich zu einer verantwortungsvollen, fairen,transparenten und menschenrechtskonformen Anwerbe- und Vermittlungspraxis von Pflegefachpersonen.

Diese Grundsatzerklärung gilt für:

  • sämtliche Aktivitäten der GIA im In- und Ausland,
  • alle Mitarbeitenden der GIA,
  • alle Geschäftspartner, Kooperationsunternehmen und sonstigenbeauftragten Dritten,
  • sowie für sämtliche Stufender Dienstleistungskette von der Anwerbungbis zur nachhaltigen Integration.

GIA übernimmt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung dieser Grundsätze entlang der gesamten Dienstleistungskette.

2. Leitprinzipien fairer Anwerbung und Vermittlung

GIA verpflichtet sich zur Einhaltung der Leitprinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Diese bilden den verbindlichen Rahmen für alle organisatorischen, vertraglichen und operativen Prozesse.

Die Geschäftspraxis der GIAbasiert insbesondere auf folgenden Grundsätzen:

  • Schriftlichkeit und vollständige Dokumentation aller relevanten Prozesse
  • Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit aller Vermittlungsschritte
  • Vollständige Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen
  • Begrenzung des wirtschaftlichen Risikosfür Pflegefachpersonen
  • Transparenz hinsichtlich Strukturen, Leistungen und Kosten
  • Nachhaltigkeit der Integration
  • Partizipation und Information der Pflegefachpersonen
  • Übernahme der Gesamtverantwortung für die gesamteDienstleistungskette 

Die Umsetzung dieser Prinzipien wird durch interne Verfahrensanweisungen, vertragliche Regelungen und regelmäßige Überprüfungen sichergestellt.

3. WHO Global Code of Practice und WHO Safeguards List

GIA verpflichtet sich zur Einhaltung des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel.

→ WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel

Eine aktive Anwerbung von Pflegefachpersonen aus Staaten, die auf der jeweils gültigen WHO Health Workforce Support and Safeguards List geführt sind, findet nicht statt.

→ WHO health workforce support and safeguards list

Maßgeblich für die Beurteilung ist der gewöhnliche Aufenthalt der Pflegefachperson vor

der Erwerbsmigration und nicht deren Staatsangehörigkeit.

Die Prüfung erfolgt vor Aufnahme des Rekrutierungsprozesses und wird dokumentiert.

4. Internationale Menschenrechts- und Arbeitsstandards

GIA verpflichtet sich zur Einhaltung international anerkannter Menschenrechts- und Arbeitsstandards, insbesondere:

Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Diskriminierung oder jeglicheForm von Ausbeutung werden nicht toleriert.

5. Employer-Pays Prinzip

GIA wendet das Employer-Pays-Prinzip konsequent an.

Pflegefachpersonen tragen weder direkt noch indirekt Kosten für Rekrutierung, Vermittlung oder damit verbundene Leistungen.

Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  • Sprachqualifizierungen,
  • Anerkennungsverfahren,
  • Visum- und Verwaltungsgebühren,
  • Reisekosten,
  • Unterbringung im Zusammenhang mit dem Rekrutierungsprozess,
  • Übersetzungen und Beglaubigungen,
  • sowie sonstige unmittelbar oder mittelbarmit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen.

Unzulässig sind insbesondere:

  • Vermittlungsgebühren oder Servicepauschalen,
  • verdeckte Gebühren über Dritte,
  • Darlehens- oder Rückzahlungsmodelle,
  • Gehaltsabzüge oder sonstige indirekteKostenerstattungen,
  • sowie jegliche Umgehungskonstruktionen.

GIA stelltvertraglich sicher, dass alle Geschäftspartner dieses Prinzip uneingeschränkt einhalten.

6. Vertragsgestaltung und Schutz vor finanzieller Überbelastung

GIAverzichtet in Vermittlungsverträgen mit Pflegefachpersonen auf Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen.

GIA vermittelt keineArbeitsverträge, die unangemessene Rückzahlungs- oder Bindungsklauseln enthalten.

GIA verzichtet ausnahmslos und kategorisch auf jegliche Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Pflegefachpersonen. Ausnahmen bestehen nicht.

Arbeitsverträge müssen transparent, verständlich und in geeigneter Form zugänglich sein.

7. Verantwortung für Geschäftspartner und Dienstleistungskette

GIA verpflichtet ihre Geschäftspartner vertraglich zur Einhaltung der in dieser Grundsatzerklärungniedergelegten Prinzipien.

GIA führt:

  • regelmäßige Überprüfungen,
  • dokumentierteStichprobenkontrollen,
  • sowie anlassbezogene Prüfungen durch.

Verstöße können zu Abmahnungen, vertraglichen Sanktionen oder zur fristlosen Kündigung der Zusammenarbeit führen.

Die Einhaltung wird dokumentiert und ist auditfähig nachvollziehbar.

8. Beschwerdemechanismus

GIA stellt einen transparenten, niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Beschwerdemechanismus bereit.

Pflegefachpersonensowie andere Beteiligte können Beschwerden oder Hinweise jederzeit vertraulich per E-Mail einreichen an:

info@giadeutschland.de

Es wird sichergestellt, dass:

  • Beschwerden vertraulich behandelt werden,
  • keine Benachteiligung aufgrund einer Beschwerde erfolgt,
  • Hinweise sorgfältig geprüft werden,
  • angemessene Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden,
  • und die Bearbeitung dokumentiert wird.

Beschwerden können in geeigneten Spracheneingereicht werden.

9. Zuständigkeit und interne Verantwortung

Für die Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung dieserGrundsatzerklärung ist verantwortlich:

Sandra Gogolin
Managing Director
GIA Deutschland – Gesellschaft für internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH
E-mail: info@giadeutschland.de
Telefon: +49 6432 6452740

Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung.

10. Öffentliche Zugänglichkeit und Transparenz

Diese Grundsatzerklärung ist öffentlich auf der Websiteder GIA zugänglich.

Sie wird in geeigneten Sprachender Herkunftsländer, aus denen GIA Pflegefachpersonen rekrutiert, bereitgestellt.

11. Umsetzung, Überprüfung und Weiterentwicklung

Die Einhaltung dieser Grundsätze wird regelmäßig überprüft.

Bei Änderungen der rechtlichen, regulatorischen oder ethischen Anforderungen erfolgt eine Anpassung dieser Grundsatzerklärung.

12. Inkrafttreten

Diese Grundsatzerklärung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Die jeweils aktuelle Fassung ist verbindlich.

© GIA Deutschland – Gesellschaft für internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH
Alle Rechte vorbehalten.
Impressum gemäß § 5 TMG abrufbar auf der Website.

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