So läuft der Vermittlungsprozess bei GIA ab

(Öffentliche Darstellung gemäß Gütebereich 3.1.1 – RAL-GZ 912)

Die GIA Deutschland – Gesellschaft für internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH (nachfolgend „GIA“) gestaltet ihren Vermittlungsprozess transparent, nachvollziehbar und fair.

Die Teilnahme am gesamten Vermittlungsprozess ist für Pflegefachpersonen vollständig kostenfrei.
GIA handelt konsequent nach dem Employer-Pays-Prinzip.

Die nachfolgende Darstellung dient der allgemeinen Orientierung. Der konkrete Ablauf kann je nach individuellem Fall variieren. Die zugrunde liegenden Grundprinzipien – Freiwilligkeit, Transparenz und Unentgeltlichkeit – bleiben verbindlich.

Schritt 1:
Information & Orientierung

Interessierte Pflegefachpersonen erhalten frühzeitig sachliche und neutrale Informationen zur Erwerbsmigration sowie zur Pflegearbeit in Deutschland.

Diese Phase dient ausschließlich der Orientierung und Entscheidungsfindung.

  • Keine Verpflichtung
  • Kein Vertrag
  • Keine Kosten
  • Keine Vorbedingungen

Vor Aufnahme eines Rekrutierungsprozesses prüft GIA die Vereinbarkeit mit den internationalen Rekrutierungsgrundsätzen, insbesondere dem WHO Global Code of Practice.

Schritt 2:
Erstkontakt & freiwillige Teilnahme

Die Kontaktaufnahme mit GIA erfolgt freiwillig.

Pflegefachpersonen entscheiden eigenständig, ob sie am Vermittlungsprozess teilnehmen möchten.

Ein Abbruch ist jederzeit möglich – ohne Angabe von Gründen und ohne finanzielle Nachteile.

Die Teilnahme bleibt zu jedem Zeitpunkt kostenfrei.

Vor Aufnahme des eigentlichen Vermittlungsprozesses prüft GIA die Vereinbarkeit mit dem WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel.

Interessierte Pflegefachpersonen werden frühzeitig darüber informiert, dass der Weg nach Deutschland in der Regel mit dem Erwerb der deutschen Sprache im Herkunftsland beginnt und dass die Anerkennung der Pflegequalifikation in Deutschland ein mehrstufiger Prozess ist.

Schritt 3:
Spracherwerb im Herkunftsland

Voraussetzung für die Einreise und die Berufsausübung in Deutschland ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse.

Pflegefachpersonen erwerben die erforderlichen Sprachkenntnisse in der Regel im Herkunftsland – üblicherweise bis zum Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Dieses Sprachniveau ist in den meisten Bundesländern Voraussetzung für die Berufsausübungserlaubnis.

GIA informiert über:

  • das erforderliche Sprachniveau und die ggf. zu absolvierende Fachsprachprüfung
  • geeignete und qualitätsgeprüfte Sprachschulen im Herkunftsland
  • Möglichkeiten zur weiteren Sprachbegleitung bis zur Einreise (sog. „Sprachbrücke"), um einem Abbau der erworbenen Kenntnisse während der Wartezeit entgegenzuwirken

Die Teilnahme am gesamten Spracherwerbsprozess ist für Pflegefachpersonen kostenfrei. GIA handelt nach dem Employer-Pays-Prinzip.

Schritt 4:
Beginn des Anerkennungsverfahrens & Visum

Parallel zum Spracherwerb oder nach Abschluss der Sprachprüfung beginnt das Anerkennungsverfahren gemäß § 40 Pflegeberufegesetz (PflBG).

Die zuständige Anerkennungsstelle des Bundeslandes prüft, ob der im Herkunftsland erworbene Pflegeabschluss mit dem deutschen Pflegefachperson-Abschluss gleichwertig ist. GIA unterstützt bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen (Zeugnisse, Übersetzungen, Beglaubigungen).

In mehr als 60 % der Verfahren stellt die Anerkennungsstelle wesentliche Unterschiede fest. In diesem Fall ergeht ein Bescheid mit Auflage zur Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme – entweder einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs. Die Wahl zwischen diesen Möglichkeiten liegt bei der Pflegefachperson.

Gleichzeitig wird die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt, die für die Ausstellung des Visums erforderlich ist. GIA begleitet diesen bürokratischen Prozess.

Wichtiger Hinweis: Behördliche Fristen können sich verzögern. Die nachfolgenden Zeitangaben sind daher Orientierungswerte und nicht rechtsverbindlich.

Schritt 5:
Individuelle Information zum Vermittlungsprozess

Vor Abschluss eines Vermittlungs- oder Kooperationsvertrags erläutert GIA den individuellen Ablauf des Prozesses.

Dies umfasst insbesondere:

  • beteiligte Stellen
  • angebotene Leistungen
  • Ansprechpartner:innen
  • geplante zeitliche Schritte
  • Unterstützungsangebote

Alle Informationen werden transparent dargestellt und schriftlich dokumentiert.

Erst nach vollständiger Information erfolgt – sofern gewünscht – eine weitere Zusammenarbeit.

Schritt 6:
Matching & Arbeitsplatzinformationen

Erst nach individueller Abstimmung werden konkrete Arbeitsplatzangebote geprüft.

Pflegefachpersonen erhalten ausführliche Informationen zu:

  • Arbeitgeber
  • Arbeitsbedingungen
  • Vergütung
  • Arbeitszeitmodell
  • Integrationsangeboten
  • Sprach- und Unterstützungsleistungen

Diese Informationen werden mindestens 7 Tage vor Abschluss eines Arbeitsvertrags zur Verfügung gestellt.

Die Bedenkzeit dient einer eigenverantwortlichen und informierten Entscheidung.

Schritt 7:
Kennenlernen von Pflegefachperson und Arbeitgeber

Vor Abschluss eines Arbeitsvertrags lernen sich Pflegefachperson und Arbeitgeber persönlich oder virtuell kennen.

Beide Seiten erhalten Gelegenheit:

  • Fragen zu stellen
  • Erwartungen zu klären
  • Arbeitsbedingungen zu besprechen

Ein Arbeitsvertrag wird nicht ohne vorheriges Kennenlernen abgeschlossen.

Schritt 8: 
Vertragsentscheidung

Erst nach angemessener Bedenkzeit entscheiden Pflegefachperson und Arbeitgeber, ob ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll.

Die Entscheidung ist freiwillig.

Eine Ablehnung oder ein Rücktritt ist jederzeit möglich.

GIA vermittelt keine Arbeitsverträge mit unangemessenen Rückzahlungs- oder Bindungsklauseln.

Schritt 9:
Einreise & Relocation

Nach Erteilung des Visums erfolgen Einreise und Ankunft in Deutschland.

GIA unterstützt – je nach Vereinbarung – bei:

  • Organisation der Anreise
  • Wohnungssuche und Übergangswohnen
  • Anmeldung des Wohnsitzes und weiteren Behördengängen in den ersten Tagen
  • Orientierung am neuen Wohnort und im Alltag (Verkehr, Einkauf, Gesundheitsversorgung)
  • Eröffnung eines Bankkontos und weiteren praktischen Erledigungen

Ziel dieser Relocation-Phase ist eine möglichst reibungslose Ankunft, damit sich die Pflegefachperson von Beginn an auf die bevorstehende Anerkennungsmaßnahme konzentrieren kann.

Schritt 10: Ausgleichsmaßnahme & Erhalt der Berufsausübungserlaubnis

Sofern die Anerkennungsstelle eine Ausgleichsmaßnahme festgestellt hat, stehen zwei Wege zur Wahl:

Kenntnisprüfung: Eine staatliche Prüfung (mündlich und praktisch) vor einer anerkannten Pflegeschule. Sie dauert in der Regel kürzer und ermöglicht eine schnellere vollständige Anerkennung.

Anpassungslehrgang: Ein praktisch-theoretischer Lehrgang von 6 bis 36 Monaten Dauer an einer von der Aufsichtsbehörde anerkannten Einrichtung, der mit einem Abschlussgespräch endet. Er bietet besonders viel Gelegenheit, sich mit dem deutschen Pflegealltag vertraut zu machen.

Die Wahl zwischen beiden Maßnahmen liegt ausschließlich bei der Pflegefachperson. GIA informiert über beide Wege und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausgleichsmaßnahme erteilt die zuständige Behörde die Berufsausübungserlaubnis als Pflegefachperson (Pflegefachfrau / Pflegefachmann) in Deutschland. Damit ist die Anerkennung vollständig abgeschlossen – ein wichtiger persönlicher und beruflicher Meilenstein.

GIA begleitet die Pflegefachperson auch in dieser Phase durch sprachliche und berufliche Integrationsangebote sowie durch Unterstützung am Arbeitsplatz und im Alltag. Ziel ist eine nachhaltige Integration – nicht lediglich die Vermittlung einer Stelle.

Beschwerdemöglichkeit

GIA stellt einen transparenten und niedrigschwelligen Beschwerdemechanismus bereit.

Pflegefachpersonen können sich jederzeit vertraulich per E-Mail wenden an:

info@giadeutschland.de

Beschwerden werden sorgfältig geprüft und dokumentiert.
Es erfolgt keine Benachteiligung aufgrund einer Beschwerde.

Verantwortliche Person

Für die ordnungsgemäße Durchführung und Überwachung des Vermittlungsprozesses ist verantwortlich:

Sandra Gogolin
Managing Director
GIA Deutschland – Gesellschaft für internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH
E-mail: info@giadeutschland.de
Telefon: +49 15560 569900

Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung.

Wichtiger Hinweis

Pflegefachpersonen tragen keine Vermittlungs- oder Rekrutierungskosten.
GIA handelt nach dem Employer-Pays-Prinzip.

Der gesamte Prozess ist freiwillig, transparent und dokumentiert nachvollziehbar.

© GIA Deutschland – Gesellschaft für internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH
Alle Rechte vorbehalten.
Impressum gemäß § 5 TMG abrufbar auf der Website.

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