Grundsatzerklärung zur verantwortungsvollen Anwerbe- und Vermittlungspraxis
der GIA Deutschland – Gesellschaft für internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH
Adelheidstraße 2
65582 Diez

1. Selbstverständnis und Geltungsbereich
Die GIA Deutschland – Gesellschaft für internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH (nachfolgend „GIA“) bekennt sich zu einer verantwortungsvollen, fairen, transparenten und menschenrechtskonformen Anwerbe- und Vermittlungspraxis von Pflegefachpersonen.
Diese Grundsatzerklärung gilt für:
- sämtliche Aktivitäten der GIA im In- und Ausland,
- alle Mitarbeitenden der GIA,
- alle Geschäftspartner, Kooperationsunternehmen und sonstigen beauftragten Dritten,
- sowie für sämtliche Stufen der Dienstleistungskette von der Anwerbung bis zur nachhaltigen Integration.
GIA übernimmt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung dieser Grundsätze entlang der gesamten Dienstleistungskette.
2. Leitprinzipien fairer Anwerbung und Vermittlung
GIA verpflichtet sich zur Einhaltung der Leitprinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Diese bilden den verbindlichen Rahmen für alle organisatorischen, vertraglichen und operativen Prozesse.
Die Geschäftspraxis der GIA basiert insbesondere auf folgenden Grundsätzen:
- Schriftlichkeit und vollständige Dokumentation aller relevanten Prozesse
- Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit aller Vermittlungsschritte
- Vollständige Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen
- Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen
- Transparenz hinsichtlich Strukturen, Leistungen und Kosten
- Nachhaltigkeit der Integration
- Partizipation und Information der Pflegefachpersonen
- Übernahme der Gesamtverantwortung für die gesamte Dienstleistungskette
Die Umsetzung dieser Prinzipien wird durch interne Verfahrensanweisungen, vertragliche Regelungen und regelmäßige Überprüfungen sichergestellt.
3. WHO Global Code of Practice und WHO Safeguards List
GIA verpflichtet sich zur Einhaltung des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel.
Eine aktive Anwerbung von Pflegefachpersonen aus Staaten, die auf der jeweils gültigen WHO Health Workforce Support and Safeguards List geführt sind, findet nicht statt.
Maßgeblich für die Beurteilung ist der gewöhnliche Aufenthalt der Pflegefachperson vor der Erwerbsmigration und nicht deren Staatsangehörigkeit.
Die Prüfung erfolgt vor Aufnahme des Rekrutierungsprozesses und wird dokumentiert.

4. Internationale Menschenrechts- und Arbeitsstandards
GIA verpflichtet sich zur Einhaltung international anerkannter Menschenrechts- und Arbeitsstandards, insbesondere:
- der ILO-Kernarbeitsnormen,
- der ILO General Principles and Operational Guidelines for Fair Recruitment and Definition of Recruitment Fees and Related Costs,
- der United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights,
- einschlägiger internationaler UN-Menschenrechtsabkommen,
- sowie der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften in Deutschland und den jeweiligen Herkunftsländern.
Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Diskriminierung oder jegliche Form von Ausbeutung werden nicht toleriert.

5. Employer-Pays Prinzip
GIA wendet das Employer-Pays-Prinzip konsequent an.
Pflegefachpersonen tragen weder direkt noch indirekt Kosten für Rekrutierung, Vermittlung oder damit verbundene Leistungen.
Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:
- Sprachqualifizierungen,
- Anerkennungsverfahren,
- Visum- und Verwaltungsgebühren,
- Reisekosten,
- Unterbringung im Zusammenhang mit dem Rekrutierungsprozess,
- Übersetzungen und Beglaubigungen,
- sowie sonstige unmittelbar oder mittelbar mit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen.
Unzulässig sind insbesondere:
- Vermittlungsgebühren oder Servicepauschalen,
- verdeckte Gebühren über Dritte,
- Darlehens- oder Rückzahlungsmodelle,
- Gehaltsabzüge oder sonstige indirekte Kostenerstattungen,
- sowie jegliche Umgehungskonstruktionen.
GIA stellt vertraglich sicher, dass alle Geschäftspartner dieses Prinzip uneingeschränkt einhalten.
6. Vertragsgestaltung und Schutz vor finanzieller Überbelastung
GIA verzichtet in Vermittlungsverträgen mit Pflegefachpersonen auf Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen.
GIA vermittelt keine Arbeitsverträge, die unangemessene Rückzahlungs- oder Bindungsklauseln enthalten.
Ausnahmen sind ausschließlich in den engen Grenzen der Kriterien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, insbesondere gemäß Kriterium 3.4, zulässig.
Arbeitsverträge müssen transparent, verständlich und in geeigneter Form zugänglich sein.
7. Verantwortung für Geschäftspartner und Dienstleistungskette
GIA verpflichtet ihre Geschäftspartner vertraglich zur Einhaltung der in dieser Grundsatzerklärung niedergelegten Prinzipien.
GIA führt:
- regelmäßige Überprüfungen,
- dokumentierte Stichprobenkontrollen,
- sowie anlassbezogene Prüfungen
durch.
Verstöße können zu Abmahnungen, vertraglichen Sanktionen oder zur fristlosen Kündigung der Zusammenarbeit führen.
Die Einhaltung wird dokumentiert und ist auditfähig nachvollziehbar.
8. Beschwerdemechanismus
GIA stellt einen transparenten, niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Beschwerdemechanismus bereit.
Pflegefachpersonen sowie andere Beteiligte können Beschwerden oder Hinweise jederzeit vertraulich per E-Mail einreichen an:
Es wird sichergestellt, dass:
- Beschwerden vertraulich behandelt werden,
- keine Benachteiligung aufgrund einer Beschwerde erfolgt,
- Hinweise sorgfältig geprüft werden,
- angemessene Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden,
- und die Bearbeitung dokumentiert wird.
Beschwerden können in geeigneten Sprachen eingereicht werden.

9. Umsetzung und Weiterentwicklung
Für die Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung dieser Grundsatzerklärung ist verantwortlich:
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GIA Deutschland – Gesellschaft für internationale Fachkraftvermittlung Diez mbH
Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung.
10. Öffentliche Zugänglichkeit und Transparenz
Diese Grundsatzerklärung ist öffentlich auf der Website der GIA zugänglich.
Sie wird in geeigneten Sprachen der Herkunftsländer, aus denen GIA Pflegefachpersonen rekrutiert, bereitgestellt.
11. Umsetzung, Überprüfung und Weiterentwicklung
Die Einhaltung dieser Grundsätze wird regelmäßig überprüft.
Bei Änderungen der rechtlichen, regulatorischen oder ethischen Anforderungen erfolgt eine Anpassung dieser Grundsatzerklärung.
12. Inkrafttreten
Diese Grundsatzerklärung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Die jeweils aktuelle Fassung ist verbindlich.
